Tarifpolitik
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Im Arbeitgeberverband Ruhr-Lippe e.V. findet sich ein bunter Mix verschiedener Unternehmen, darunter Dienstleistungsunternehmen, Hochschulen und Universitäten. Für unsere Mitgliedsunternehmen stehen wir im offensiven Dialog mit Gewerkschaften, Politik und Öffentlichkeit und beziehen klar Stellung zu aktuellen Themen. Wir unterstützen in allen tariflichen Fragen und sind Tarifpartner von ver.di. Die sechs Juristen des Arbeitgeberverbandes sind zudem Spezialisten für das Arbeits- und Sozialrecht – sie beraten die Mitglieder und vertreten sie in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Neben dem Know-how unserer beiden Verbandsingenieure zur Arbeitswirtschaft und -organisation bieten wir ein großes Netzwerk mit vielfältigen Informations- und Kontaktveranstaltungen. Nicht zuletzt vertreten wir mit starker Stimme die unternehmerischen Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Unsere sechs Verbandsanwälte/Innen sind anerkannte Experten und Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts...
Unsere Verbandsingenieure stehen in engem Kontakt zu unseren Mitgliedsunternehmen. Aus einzelnen, oft projektbezogenen Beratungen...
Wir bündeln die Interessen unserer Mitglieder und sprechen mit einer Stimme, egal ob branchenbezogen oder branchenübergreifend...
Mit unserer Bildungsarbeit vernetzen wir seit über 40 Jahren Bildungseinrichtungen und Unternehmen – mit Projekten entlang der gesamten Bildungskette...
Neben unserem breiten Dienstleistungsangebot direkt in den Unternehmen bieten wir darüber hinaus in unserem Mitglieder-Extranet...
Mit: Klaus Griese, Vorsitzender Richter am ArbG Hamm
Zu dieser Grundlagen-Schulung zum Betriebsverfassungsrecht konnten wir den beim Arbeitsgericht Hamm Vorsitzenden Richter Klaus Griese gewinnen.
Themenschwerpunkte:Verhältnis TV, BV und ArbeitsvertragMitbestimmung des Betriebsrats bei sozialen AngelegenheitenZustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen •Versetzung, Einstellung, Ablehnungsgründe, vorläufige Maßnahme Betriebsratsanhörung bei Kündigungen Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates Betriebsratsarbeit (Freistellung, Abmeldung) Sanktionen bei Verstößen gegen das BetrVG
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Zu dieser Grundlagen-Schulung zum Betriebsverfassungsrecht konnten wir den beim Arbeitsgericht Hamm Vorsitzenden Richter Klaus Griese gewinnen. Themenschwerpunkte:Verhältnis TV, BV und ArbeitsvertragMitbestimmung des Betriebsrats bei sozialen AngelegenheitenZustimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen •Versetzung, Einstellung, Ablehnungsgründe, vorläufige Maßnahme Betriebsratsanhörung bei Kündigungen Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrates Betriebsratsarbeit (Freistellung, Abmeldung) Sanktionen bei Verstößen gegen das BetrVG
Datum | 17.08.2022 |
Uhrzeit | 9:00 bis 16:00 Uhr |
Ort | Haus „Arbeitgeber Ruhr/Westfalen“, Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Klaus Griese, Vorsitzender Richter am ArbG Hamm |
Mit: Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Mara Meyer,
unternehmer nrw, Düsseldorf
In der Praxis entstehen immer wieder Fragestellungen, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erteilt wird und welche Möglichkeiten einem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, der Zweifel am "gelben Schein" hat. Im Rahmen des Online-Seminars werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dargestellt. Des Weiteren wird die ab dem 1. Januar 2023 verpflichtende neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vorgestellt.
Inhalte:
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, insbesondere:
Beginn und Dauer der EntgeltfortzahlungAuswirkung einer "Fortsetzungserkrankung"Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Rechtsprechung zu Problemfällen bei attestierter ArbeitsunfähigkeitVorstellung der neuen elekronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
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In der Praxis entstehen immer wieder Fragestellungen, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erteilt wird und welche Möglichkeiten einem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, der Zweifel am "gelben Schein" hat. Im Rahmen des Online-Seminars werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall dargestellt. Des Weiteren wird die ab dem 1. Januar 2023 verpflichtende neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vorgestellt. Inhalte: Rechtliche Rahmenbedingungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, insbesondere: Beginn und Dauer der EntgeltfortzahlungAuswirkung einer "Fortsetzungserkrankung"Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung / Rechtsprechung zu Problemfällen bei attestierter ArbeitsunfähigkeitVorstellung der neuen elekronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Datum | 23.08.2022 |
Uhrzeit | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Ort | |
Referent | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Mara Meyer, unternehmer nrw, Düsseldorf |
Mit: Anette Dietz, Trainerin und Referentin im Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) am Institut der deutschen Wirtschaft in Köln
Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW.
Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW.Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link: https://seminare.bwnrw.de/pub/...
Jedes Unternehmen hat bereits Vielfalt. Die Frage ist nur, wie Vielfalt gestaltet ist und ob sie genutzt wird. Wenn Personalverantwortliche heute Fachkräfte suchen, sollten sie möglichst viele Zielgruppen in den Blick nehmen. Dieses Seminar zeigt den Teilnehmern, warum diverse Teams zahlreiche Vorteile haben. Egal ob Frauen, internationale Fachkräfte, Geflüchtete oder Menschen mit Behinderung – jedes Unternehmen profitiert als Arbeitgeber von diversen Teams und ist somit langfristig erfolgreich. Auch der gesellschaftliche Megatrend der Digitalisierung trägt zu noch mehr Vielfalt und Potenzialen bei. Vielfalt ist allerdings kein Selbstläufer, sondern braucht eine gezielte Gestaltung, damit die mit Vielfalt einhergehenden Unterschiede nicht zu Konflikten, sondern zu Potenzialen führen. Dafür ist ein strategisches Diversity Management wichtig.InhalteWas bedeutet Vielfalt und Diversity Management?Was sind die Vorteile von diversen Teams?Wie gelingt Diversity Management?Wie lässt sich eine passende Unternehmens-und Führungskultur (weiter-)entwickeln?Wie wird die Rekrutierung gestaltet? Ausblick: Wie geht es nach der Rekrutierung weiter?Welche Maßnahmen braucht es, um Vielfalt im Unternehmen nachhaltig zu verankern?
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Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW.Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link: https://seminare.bwnrw.de/pub/... Jedes Unternehmen hat bereits Vielfalt. Die Frage ist nur, wie Vielfalt gestaltet ist und ob sie genutzt wird. Wenn Personalverantwortliche heute Fachkräfte suchen, sollten sie möglichst viele Zielgruppen in den Blick nehmen. Dieses Seminar zeigt den Teilnehmern, warum diverse Teams zahlreiche Vorteile haben. Egal ob Frauen, internationale Fachkräfte, Geflüchtete oder Menschen mit Behinderung – jedes Unternehmen profitiert als Arbeitgeber von diversen Teams und ist somit langfristig erfolgreich. Auch der gesellschaftliche Megatrend der Digitalisierung trägt zu noch mehr Vielfalt und Potenzialen bei. Vielfalt ist allerdings kein Selbstläufer, sondern braucht eine gezielte Gestaltung, damit die mit Vielfalt einhergehenden Unterschiede nicht zu Konflikten, sondern zu Potenzialen führen. Dafür ist ein strategisches Diversity Management wichtig.InhalteWas bedeutet Vielfalt und Diversity Management?Was sind die Vorteile von diversen Teams?Wie gelingt Diversity Management?Wie lässt sich eine passende Unternehmens-und Führungskultur (weiter-)entwickeln?Wie wird die Rekrutierung gestaltet? Ausblick: Wie geht es nach der Rekrutierung weiter?Welche Maßnahmen braucht es, um Vielfalt im Unternehmen nachhaltig zu verankern?
Datum | 01.09.2022 |
Uhrzeit | 9:30 - 17 Uhr |
Ort | Haus Arbeitgeber Ruhr/Westfalen Königsallee 67 44789 Bochum |
Referent | Anette Dietz, Trainerin und Referentin im Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) am Institut der deutschen Wirtschaft in Köln |
Mit: Frank Auferkorte,
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm
Zu dieser Informationsveranstaltung konnten wir den beim Landesarbeitsgericht Hamm für die betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zuständigen Vorsitzenden Richter Frank Auferkorte gewinnen. Herr Auferkorte wird u.a. zu der aktuellen Rechtsprechung zum Umfang der Beteiligungsrechte des Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG), zu den Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG, zu beabsichtigten Betriebsänderungen nach §§ 111 f. BetrVG sowie zur Erforderlichkeit von Sachmitteln und Betriebsratsschulungen
(§§ 37, 40 BetrVG) Stellung beziehen.
Themenschwerpunkte: Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats §§ 87, 99, 111 BetrVG) Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG Beabsichtigte Betriebsänderung nach §§ 111 f. BetrVG Erforderlichkeit von Sachmitteln und Betriebsratsschulungen (§§ 37, 40 BetrVG)
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Zu dieser Informationsveranstaltung konnten wir den beim Landesarbeitsgericht Hamm für die betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten zuständigen Vorsitzenden Richter Frank Auferkorte gewinnen. Herr Auferkorte wird u.a. zu der aktuellen Rechtsprechung zum Umfang der Beteiligungsrechte des Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG), zu den Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG, zu beabsichtigten Betriebsänderungen nach §§ 111 f. BetrVG sowie zur Erforderlichkeit von Sachmitteln und Betriebsratsschulungen (§§ 37, 40 BetrVG) Stellung beziehen. Themenschwerpunkte: Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats §§ 87, 99, 111 BetrVG) Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG Beabsichtigte Betriebsänderung nach §§ 111 f. BetrVG Erforderlichkeit von Sachmitteln und Betriebsratsschulungen (§§ 37, 40 BetrVG)
Datum | 02.11.2022 |
Uhrzeit | 9:00 - 16:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen", Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Frank Auferkorte, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm |
Mit: Frau Dipl. Rpfl. Nina Frankenberg, Dozentin an der Hochschule für Rechtspflege Nord in Hildesheim
Lohnpfändungen des Arbeitseinkommens stellen für den Arbeitgeber ein rutschiges rechtliches Parkett dar: Wie hoch ist der pfändbare Betrag tatsächlich? Ist der Mitarbeiter zur Lohnabtretung berechtigt? Das Seminar führt in die schwierige Rechtslage ein und vermittelt das aktuelle sowie praktische Know-how, mit dem das Risiko eines Rechtsstreits und andere Unannahmlichkeiten minimiert werden. Neue gesetzliche Vorschriften werden berücksichtigt.
Themenschwerpunkte:Einführung:
Voraussetzung der Lohnpfändung, Pfändungs-/Überweisungsbeschluss, Dynamisierung, PfändungstabellePfändung des Arbeitseinkommens: Begriff "Arbeitseinkommen", Drittschuldnererklärung, Vermögenswirksame Leistungen, Zusammentreffen Normal-/Unterhaltspfändung, Unterhaltsberechtigte mit eigenem Einkommen, unpfändbare Bezüge, Rangfolge, Pfändung und Abtretung/AufrechnungAbwicklung:Abzahlung nach BGB, Hinterlegung, Verteilungsverfahren, Rechtsbehelfe für Arbeitgeber und ArbeitnehmerAuswirkungen der Verbraucherinsolvenz auf Lohnpfändungen:
Lohnpfändungen/Abtretungen, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode
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Lohnpfändungen des Arbeitseinkommens stellen für den Arbeitgeber ein rutschiges rechtliches Parkett dar: Wie hoch ist der pfändbare Betrag tatsächlich? Ist der Mitarbeiter zur Lohnabtretung berechtigt? Das Seminar führt in die schwierige Rechtslage ein und vermittelt das aktuelle sowie praktische Know-how, mit dem das Risiko eines Rechtsstreits und andere Unannahmlichkeiten minimiert werden. Neue gesetzliche Vorschriften werden berücksichtigt. Themenschwerpunkte:Einführung: Voraussetzung der Lohnpfändung, Pfändungs-/Überweisungsbeschluss, Dynamisierung, PfändungstabellePfändung des Arbeitseinkommens: Begriff "Arbeitseinkommen", Drittschuldnererklärung, Vermögenswirksame Leistungen, Zusammentreffen Normal-/Unterhaltspfändung, Unterhaltsberechtigte mit eigenem Einkommen, unpfändbare Bezüge, Rangfolge, Pfändung und Abtretung/AufrechnungAbwicklung:Abzahlung nach BGB, Hinterlegung, Verteilungsverfahren, Rechtsbehelfe für Arbeitgeber und ArbeitnehmerAuswirkungen der Verbraucherinsolvenz auf Lohnpfändungen: Lohnpfändungen/Abtretungen, Restschuldbefreiung, Wohlverhaltensperiode
Datum | 22.11.2022 |
Uhrzeit | 9:00 - 16:30 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen", Königssallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Frau Dipl. Rpfl. Nina Frankenberg, Dozentin an der Hochschule für Rechtspflege Nord in Hildesheim |
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