Tarifpolitik
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Im Arbeitgeberverband Ruhr-Lippe e.V. findet sich ein bunter Mix verschiedener Unternehmen, darunter Dienstleistungsunternehmen, Hochschulen und Universitäten. Für unsere Mitgliedsunternehmen stehen wir im offensiven Dialog mit Gewerkschaften, Politik und Öffentlichkeit und beziehen klar Stellung zu aktuellen Themen. Wir unterstützen in allen tariflichen Fragen und sind Tarifpartner von ver.di. Die sechs Juristen des Arbeitgeberverbandes sind zudem Spezialisten für das Arbeits- und Sozialrecht – sie beraten die Mitglieder und vertreten sie in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen. Neben dem Know-how unserer beiden Verbandsingenieure zur Arbeitswirtschaft und -organisation bieten wir ein großes Netzwerk mit vielfältigen Informations- und Kontaktveranstaltungen. Nicht zuletzt vertreten wir mit starker Stimme die unternehmerischen Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Die Gestaltung der materiellen Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie...
Unsere sechs Verbandsanwälte/Innen sind anerkannte Experten und Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts...
Unsere Verbandsingenieure stehen in engem Kontakt zu unseren Mitgliedsunternehmen. Aus einzelnen, oft projektbezogenen Beratungen...
Wir bündeln die Interessen unserer Mitglieder und sprechen mit einer Stimme, egal ob branchenbezogen oder branchenübergreifend...
Mit unserer Bildungsarbeit vernetzen wir seit über 40 Jahren Bildungseinrichtungen und Unternehmen – mit Projekten entlang der gesamten Bildungskette...
Neben unserem breiten Dienstleistungsangebot direkt in den Unternehmen bieten wir darüber hinaus in unserem Mitglieder-Extranet...
Mit: Prof. Dr. Thorsten Bührmann, MSH Hamburg
Der Workshop richtet sich an Schulen, die bereits eine solide Grundlage der beruflichen Orientierung für ihre Schülerschaft – im Rahmen von KAoA - geschaffen haben und nun den nächsten Schritt gehen möchten: Die Bewerbung um das Berufswahl-SIEGEL.
Mit dem Berufswahl-SIEGEL werden Schulen ausgezeichnet, die ihre Schülerinnen und Schüler systematisch und praxisnah auf den Übergang von
der Schule in den nächsten Lebensabschnitt vorbereiten.
Die Teilnehmenden erhalten während des Workshops einen Überblick über die Kriterien und Anforderungen, die das Berufswahl-SIEGEL stellt. Zudem wird das wissenschaftliche Gesamtkonzept durch Prof. Dr. Thorsten Bührmann ausführlich erläutert.
Das Berufswahl-SIEGEL eröffnet Schulen auch die Teilnahme an der SIEGEL-Akademie, und vermittelt Kontakte und Anregungen aus einem bundesweiten Netzwerk. Hier werden Schulen zusammengebracht, die sich intensiv mit den Themen der beruflichen Orientierung auseinandersetzen und voneinander lernen möchten.
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Der Workshop richtet sich an Schulen, die bereits eine solide Grundlage der beruflichen Orientierung für ihre Schülerschaft – im Rahmen von KAoA - geschaffen haben und nun den nächsten Schritt gehen möchten: Die Bewerbung um das Berufswahl-SIEGEL. Mit dem Berufswahl-SIEGEL werden Schulen ausgezeichnet, die ihre Schülerinnen und Schüler systematisch und praxisnah auf den Übergang von der Schule in den nächsten Lebensabschnitt vorbereiten. Die Teilnehmenden erhalten während des Workshops einen Überblick über die Kriterien und Anforderungen, die das Berufswahl-SIEGEL stellt. Zudem wird das wissenschaftliche Gesamtkonzept durch Prof. Dr. Thorsten Bührmann ausführlich erläutert. Das Berufswahl-SIEGEL eröffnet Schulen auch die Teilnahme an der SIEGEL-Akademie, und vermittelt Kontakte und Anregungen aus einem bundesweiten Netzwerk. Hier werden Schulen zusammengebracht, die sich intensiv mit den Themen der beruflichen Orientierung auseinandersetzen und voneinander lernen möchten.
Datum | 19.09.2024 |
Uhrzeit | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Ort | Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Prof. Dr. Thorsten Bührmann, MSH Hamburg |
Der MTV Akademiker und der TV Mindestjahresbezüge gehören zu den "unbekannten" Tarifverträgen in der chemischen Industrie. Im Rahmen dieser aktuellen Stunde fassen wir kurz die Besonderheiten dieser beiden Tarifverträge zusammen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
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Der MTV Akademiker und der TV Mindestjahresbezüge gehören zu den "unbekannten" Tarifverträgen in der chemischen Industrie. Im Rahmen dieser aktuellen Stunde fassen wir kurz die Besonderheiten dieser beiden Tarifverträge zusammen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
Datum | 19.09.2024 |
Uhrzeit | 9:00 - ca. 10:00 Uhr |
Ort | ZOOM-Onlineseminar Die Einwahldaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail zu. |
Mit: Schulleiterin Claudia Schweizer-Motte und Thomas Wegner
Das Wilhelm-Dörpfeld Gymnasium aus Wuppertal ist eine Schule im Aufbruch. Schule im Aufbruch ist eine Initiative, die sich für eine ganzheitliche und transformative Bildung im Sinne des Weltaktionsplans Bildung für Nachhaltige Entwicklung der UNESCO einsetzt.
Zum Wesen der Schulkultur dieser Schulen gehört auch, dass Kindern und Jugendlichen konzeptionell Raum geboten wird, um erleben zu können, dass sie selbst etwas bewirken und bewegen können, und somit ein Bewusstsein für den Sinn des eigenen Handelns frühzeitg entstehen kann.
Die Schulleiterin Claudia Schweizer-Motte und Thomas Wegner stellen die beiden Lernangebote "FREIDAY - Lerne die Welt zu verändern" und "Raus aus der Schule - rein ins Abenteuer: TEMPTEMUS" vor. FREIDAY ist eingebettet in das Konzept für nachhaltige Entwicklung und ein Baustein, um Nachhaltigkeit als Haltung in allen Lebensbereichen zu verankern. Bei TEMPTEMUS stellen sich Schülerinnen und Schüler einer selbstgewählten Herausforderung.
Die Lehrkräfte zeigen, wie sie die Entwicklung von Zukunftskompetenzen und Persönlichkeit ihrer Schülerschaft fördern, und wie Schule zu einem Ort von mehr Potenzialentfaltung werden kann.
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Das Wilhelm-Dörpfeld Gymnasium aus Wuppertal ist eine Schule im Aufbruch. Schule im Aufbruch ist eine Initiative, die sich für eine ganzheitliche und transformative Bildung im Sinne des Weltaktionsplans Bildung für Nachhaltige Entwicklung der UNESCO einsetzt. Zum Wesen der Schulkultur dieser Schulen gehört auch, dass Kindern und Jugendlichen konzeptionell Raum geboten wird, um erleben zu können, dass sie selbst etwas bewirken und bewegen können, und somit ein Bewusstsein für den Sinn des eigenen Handelns frühzeitg entstehen kann. Die Schulleiterin Claudia Schweizer-Motte und Thomas Wegner stellen die beiden Lernangebote "FREIDAY - Lerne die Welt zu verändern" und "Raus aus der Schule - rein ins Abenteuer: TEMPTEMUS" vor. FREIDAY ist eingebettet in das Konzept für nachhaltige Entwicklung und ein Baustein, um Nachhaltigkeit als Haltung in allen Lebensbereichen zu verankern. Bei TEMPTEMUS stellen sich Schülerinnen und Schüler einer selbstgewählten Herausforderung. Die Lehrkräfte zeigen, wie sie die Entwicklung von Zukunftskompetenzen und Persönlichkeit ihrer Schülerschaft fördern, und wie Schule zu einem Ort von mehr Potenzialentfaltung werden kann.
Datum | 25.09.2024 |
Uhrzeit | 14:00 bis 16:00 Uhr |
Ort | Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Schulleiterin Claudia Schweizer-Motte und Thomas Wegner |
Mit: Prof. Dr. Ralf Neuhaus
Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:
https://seminare.bwnrw.de/pub/...
ZieleZur Senkung von Fehlzeiten und zur Sicherung einer niedrigen Fehlzeitenquote steht den Unternehmen eine Vielzahl an Methoden und Instrumenten zur Verfügung. Die unterschiedlichen Methoden müssen allerdings auf die jeweilige Unternehmensgröße und -kultur angepasst werden. In diesem Seminar werden nicht nur Methoden und Instrumente vorgestellt, sondern auch mit den Teilnehmenden entsprechende Anwendungsmöglichkeiten sowie Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Eine rechtliche Betrachtung der Thematik erfolgt im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.InhalteGrundlagen der MotivationstheorieFehlzeitenstatistikenMethoden zur Erhebung des BetriebsklimasDurchführung von RückkehrgesprächenUmgang mit psychischen BelastungenManagement des ArbeitsschutzesBetriebliche Beispiele
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Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link: https://seminare.bwnrw.de/pub/... ZieleZur Senkung von Fehlzeiten und zur Sicherung einer niedrigen Fehlzeitenquote steht den Unternehmen eine Vielzahl an Methoden und Instrumenten zur Verfügung. Die unterschiedlichen Methoden müssen allerdings auf die jeweilige Unternehmensgröße und -kultur angepasst werden. In diesem Seminar werden nicht nur Methoden und Instrumente vorgestellt, sondern auch mit den Teilnehmenden entsprechende Anwendungsmöglichkeiten sowie Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Eine rechtliche Betrachtung der Thematik erfolgt im Seminar „Betriebliches Eingliederungsmanagement“.InhalteGrundlagen der MotivationstheorieFehlzeitenstatistikenMethoden zur Erhebung des BetriebsklimasDurchführung von RückkehrgesprächenUmgang mit psychischen BelastungenManagement des ArbeitsschutzesBetriebliche Beispiele
Datum | 30.09.2024 |
Uhrzeit | |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67 44789 Bochum |
Referent | Prof. Dr. Ralf Neuhaus |
Mit: Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg
Arbeitsstrafrecht ist die Gesamtheit aller straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die Verstöße gegen die Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Dazu gehören ua. die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung des Arbeits- und des Arbeitszeitschutzes und des Beschäftigtendatenschutzes sowie der Sicherung der Unabhängigkeit des Betriebsrats. Verstoße dagegen sind keine „Kavaliersdelikte“. Der Verfolgungsdruck in den Ermittlungsbehörden wächst stetig. Der Unternehmungsleitung drohen hohe Geldbußen sowie mitunter auch Freiheitsstrafen. Unternehmen können bei Organisationsverschulden mit Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) belegt werden. Hinzutreten können empfindliche verwaltungsrechtliche Nebenfolgen, wie zB Eintragungen in das Gewerbezentralregister, die zum Ausschluss vom Wettbewerb führen kann sowie Gewerbeuntersagungen wegen fehlender Zuverlässigkeit. Vor diesem Ungemach sollen Maßnahmen der Compliance schützen. Sie zu ergreifen, liegt nicht nur im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und deren Führungskräften, sondern stellt selbst wiederum eine Rechtspflicht dar, deren schuldhafte Verletzung schadensersatzpflichtig machen kann.I. Allgemeine Regeln des Strafrechts: Wann liegt eine strafbare bzw. ordnungswidrige Handlung vor?Wer ist in einem Unternehmen strafrechtlich verantwortlich?Kann die Haftung durch Pflichtendelegation auf andere verlagert werden?II. Praxisrelevante Bereiche des ArbeitsstrafrechtsScheinselbständigkeit und illegale ArbeitnehmerüberlassungUnterschreitung des Mindestlohns in der LieferketteArbeitsschutz und Arbeitszeitschutz, DatenschutzBehinderung oder unzulässige Beeinflussung der BetriebsratsarbeitStraftaten des BetriebsratsIII. ComplianceMaßnahmen zur Verhinderung von unternehmensbezogenen Straftaten: ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung von BeschäftigtenPräventive Maßnahmen: Statusanfrageverfahren bei zweifelhafter Selbständigkeit nach § 7a SGB IVSelbstanzeige?
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Arbeitsstrafrecht ist die Gesamtheit aller straf- und bußgeldrechtlichen Vorschriften, die Verstöße gegen die Grundnormen des sozial geordneten Arbeitslebens sanktionieren. Dazu gehören ua. die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, zur Zahlung des Mindestlohns, zur Einhaltung des Arbeits- und des Arbeitszeitschutzes und des Beschäftigtendatenschutzes sowie der Sicherung der Unabhängigkeit des Betriebsrats. Verstoße dagegen sind keine „Kavaliersdelikte“. Der Verfolgungsdruck in den Ermittlungsbehörden wächst stetig. Der Unternehmungsleitung drohen hohe Geldbußen sowie mitunter auch Freiheitsstrafen. Unternehmen können bei Organisationsverschulden mit Unternehmensgeldbußen (§ 30 OWiG) belegt werden. Hinzutreten können empfindliche verwaltungsrechtliche Nebenfolgen, wie zB Eintragungen in das Gewerbezentralregister, die zum Ausschluss vom Wettbewerb führen kann sowie Gewerbeuntersagungen wegen fehlender Zuverlässigkeit. Vor diesem Ungemach sollen Maßnahmen der Compliance schützen. Sie zu ergreifen, liegt nicht nur im wohlverstandenen Eigeninteresse von Unternehmen und deren Führungskräften, sondern stellt selbst wiederum eine Rechtspflicht dar, deren schuldhafte Verletzung schadensersatzpflichtig machen kann.I. Allgemeine Regeln des Strafrechts: Wann liegt eine strafbare bzw. ordnungswidrige Handlung vor?Wer ist in einem Unternehmen strafrechtlich verantwortlich?Kann die Haftung durch Pflichtendelegation auf andere verlagert werden?II. Praxisrelevante Bereiche des ArbeitsstrafrechtsScheinselbständigkeit und illegale ArbeitnehmerüberlassungUnterschreitung des Mindestlohns in der LieferketteArbeitsschutz und Arbeitszeitschutz, DatenschutzBehinderung oder unzulässige Beeinflussung der BetriebsratsarbeitStraftaten des BetriebsratsIII. ComplianceMaßnahmen zur Verhinderung von unternehmensbezogenen Straftaten: ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung von BeschäftigtenPräventive Maßnahmen: Statusanfrageverfahren bei zweifelhafter Selbständigkeit nach § 7a SGB IVSelbstanzeige?
Datum | 08.10.2024 |
Uhrzeit | 09:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg |
Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe einen Anspruch auf die tarifliche Jahresleistung hat. Wir werden im Rahmen der aktuellen Stunde auf die Grundzüge der tariflichen Jahresleistung und auch auf Besonderheiten wie z.B. längere Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit eingehen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
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Alle Jahre wieder stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe einen Anspruch auf die tarifliche Jahresleistung hat. Wir werden im Rahmen der aktuellen Stunde auf die Grundzüge der tariflichen Jahresleistung und auch auf Besonderheiten wie z.B. längere Arbeitsunfähigkeit und Elternzeit eingehen. Gerne können Sie uns bereits mit Ihrer Anmeldung konkrete Fragen aus Ihrer betrieblichen Praxis mitteilen.
Datum | 09.10.2024 |
Uhrzeit | 9:00 - ca. 10:00 Uhr |
Ort | ZOOM-Onlineseminar Die Einwahldaten gehen Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail zu. |
Mit: Sabine Neugebauer
Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:https://seminare.bwnrw.de/pub/...
Ziele
Kritisieren, Anerkennen und Loben sind Standardsituationen für Teamleitung und Meister. Auch wenn der eigene Stil meist schon
gefunden ist, stehen oft weiterhin, meist vor Gesprächen, Fragen im Raum: Mache ich es richtig? Wie deutlich sollte ich werden?
Lobe ich zu wenig oder zu oft? Und wie kann ich verhindern, dass der Mitarbeitende sauer reagiert? Oder gar nicht reagiert?
Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden auf solche Fragen pragmatische Antworten. Es legt besonders viel Wert darauf, dass sich
die Teilnehmenden in vielfältigen Übungen von Beispielssituationen direkt ausprobieren und erfahren, wie die Gespräche am
besten gelingen. So erweitern sie ihr Verhaltensrepertoire und kehren mit praktischen Erfahrungen in den Betriebsalltag zurück,
von denen sie wissen, dass diese funktionieren.
Inhalte
Ausgangslage: Was gelingt mir gut 3 was nicht so gut?
Wann ist ein Gespräch gelungen?
Wie empfindlich sollte die Führungskraft sein?
Info, Demo und Übungen: Wie führe ich ein Spontankritik-, Kritik- und Lobgespräch?
Erfolgskriterien >Klarheit< und >Freundlichkeit<
Der Einfluss der Persönlichkeit " >Selbstbehauptung versus Verträglichkeit<
Typische Baustellen im Kritikgespräch
Klappt das auch im betrieblichen Alltag?
Weiterlesen
Dieses Seminar veranstalten wir in Kooperation mit dem Bildungswerk NRW. Die Anmeldung erfolgt direkt beim BWNRW. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeit finden Sie unter folgendem Link:https://seminare.bwnrw.de/pub/... Ziele Kritisieren, Anerkennen und Loben sind Standardsituationen für Teamleitung und Meister. Auch wenn der eigene Stil meist schon gefunden ist, stehen oft weiterhin, meist vor Gesprächen, Fragen im Raum: Mache ich es richtig? Wie deutlich sollte ich werden? Lobe ich zu wenig oder zu oft? Und wie kann ich verhindern, dass der Mitarbeitende sauer reagiert? Oder gar nicht reagiert? Dieses Seminar gibt den Teilnehmenden auf solche Fragen pragmatische Antworten. Es legt besonders viel Wert darauf, dass sich die Teilnehmenden in vielfältigen Übungen von Beispielssituationen direkt ausprobieren und erfahren, wie die Gespräche am besten gelingen. So erweitern sie ihr Verhaltensrepertoire und kehren mit praktischen Erfahrungen in den Betriebsalltag zurück, von denen sie wissen, dass diese funktionieren. Inhalte Ausgangslage: Was gelingt mir gut 3 was nicht so gut? Wann ist ein Gespräch gelungen? Wie empfindlich sollte die Führungskraft sein? Info, Demo und Übungen: Wie führe ich ein Spontankritik-, Kritik- und Lobgespräch? Erfolgskriterien >Klarheit< und >Freundlichkeit< Der Einfluss der Persönlichkeit " >Selbstbehauptung versus Verträglichkeit< Typische Baustellen im Kritikgespräch Klappt das auch im betrieblichen Alltag?
Datum | 25.10.2024 |
Uhrzeit | 09:30 - 17:00 Uhr |
Ort | |
Referent | Sabine Neugebauer |
Mit: David Hagen, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld
In nahezu jedem Unternehmen steht der aktuelle und zukünftige Umgang mit dem Thema „MobilesArbeiten/Homeoffice" auf der Tagesordnung.Um so dringlicher ist es, auf dem Weg "nach Corona" zu einer neuen Normalität sich mit den einzelnen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricken auseinanderzusetzen. Unser Seminar geht auf alle Fragen rund um das Mobile Arbeiten einschließlich Homeoffice und Telearbeit ein und zeigt Lösungen auf. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:Definition und Abgrenzung der Begriffe Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsort Arbeitszeit und Erreichbarkeit Arbeitsmittel Kostenregelung und Aufwendungsersatz Zutrittsrecht Bedingungen für einseitige Beendigung der Home-Office-Tätigkeit Datenschutz Arbeitsschutz und Unfallverhütung Mitbestimmung des Betriebsrats
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In nahezu jedem Unternehmen steht der aktuelle und zukünftige Umgang mit dem Thema „MobilesArbeiten/Homeoffice" auf der Tagesordnung.Um so dringlicher ist es, auf dem Weg "nach Corona" zu einer neuen Normalität sich mit den einzelnen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und Fallstricken auseinanderzusetzen. Unser Seminar geht auf alle Fragen rund um das Mobile Arbeiten einschließlich Homeoffice und Telearbeit ein und zeigt Lösungen auf. Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:Definition und Abgrenzung der Begriffe Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Arbeitsort Arbeitszeit und Erreichbarkeit Arbeitsmittel Kostenregelung und Aufwendungsersatz Zutrittsrecht Bedingungen für einseitige Beendigung der Home-Office-Tätigkeit Datenschutz Arbeitsschutz und Unfallverhütung Mitbestimmung des Betriebsrats
Datum | 12.11.2024 |
Uhrzeit | 9:00 - 12:30 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | David Hagen, Direktor des Arbeitsgerichts Krefeld |
Mit: Louisa Kürten & Dr. Christoph Metzler - KOFA Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (IW Köln)
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Datum | 19.11.2024 |
Uhrzeit | 14:00 bis 17:00 Uhr |
Ort | Haus Arbeitgeber Ruhr/Westfalen, Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Louisa Kürten & Dr. Christoph Metzler - KOFA Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (IW Köln) |
Mit: Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren.
Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
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Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
Datum | 09.12.2024 |
Uhrzeit | 9:30 - 17:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes |
Mit: Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes
Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren.
Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
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Wie in den vergangenen Jahren möchten wir Sie auch in diesem Jahr wieder über die wichtigsten Neuerungen im Lohnsteuerrecht informieren. Der seit vielen Jahren bewährte Referent, Herr Dipl.-Finanzwirt Hartmut Loy, steht auch in diesem Jahr wieder zur Verfügung. Wie gewohnt, besteht selbstverständlich wieder Gelegenheit, Fragen zu den angesprochenen Themenbereichen zu stellen.
Datum | 16.12.2024 |
Uhrzeit | 9:30 - 17:00 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Herr Diplom-Finanzwirt Hartmut Loy, Steuerreferent des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes |
Mit: Herr Dr. Guido Jansen, Richter am Landesarbeitsgericht Hamm
Für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Vorgänge ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des für uns zuständigen Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wichtig. Wir freuen uns, dass wir Herrn Dr. Guido Jansen, Richter am LAG Hamm, zu diesem Seminar, als Referenten gewinnen konnten. Ein Hauptschwerpunkt wird die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Kündigung) sein.
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Für die Beurteilung arbeitsrechtlicher Vorgänge ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des für uns zuständigen Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm wichtig. Wir freuen uns, dass wir Herrn Dr. Guido Jansen, Richter am LAG Hamm, zu diesem Seminar, als Referenten gewinnen konnten. Ein Hauptschwerpunkt wird die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Kündigung) sein.
Datum | 22.01.2025 |
Uhrzeit | 09:30 - 16:30 Uhr |
Ort | Haus "Arbeitgeber Ruhr/Westfalen" Königsallee 67, 44789 Bochum |
Referent | Herr Dr. Guido Jansen, Richter am Landesarbeitsgericht Hamm |
Über 430 zufriedene Mitglieder machen uns zu einem starken Partner für die Vertretung unternehmerischer Belange in Westfalen. Werden auch Sie Mitglied und stärken Sie dadurch diese gemeinsame Basis. Sie werden sehen, dass auch Sie als Unternehmen davon profitieren. Informieren Sie sich unverbindlich und vereinbaren einen Termin mit der Verbandsgeschäftsführung...