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Nicht auf dem Rücken der Arbeitgeber

Arbeitgeber im Mittleren Ruhrgebiet: Pandemiebekämpfung Ja, aber nicht allein auf dem Rücken der Arbeitgeber

 

"Die steigenden Inzidenzzahlen auch im Ruhrgebiet machen ein rasches Eingreifen der Politik zur wirksamen Pandemiebekämpfung unverzichtbar", so der Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen mit Sitz Bochum am gestrigen Abend. „Zentrale Bausteine der Pandemiebekämpfung sind und bleiben eine deutlich höhere Impfquote als bisher sowie eine zügige und flächendeckende Kampagne für Auffrischungsimpfungen (sogenannte Booster-Impfungen). Nur dann werden wir zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Normalität zurückfinden können", so Erlhöfer weiter. Deshalb sei es klar, dass diejenigen Menschen, die sich ohne medizinische Indikation nicht impfen lassen wollen, Einschränkungen in Arbeits- und Privatleben werden in Kauf nehmen müssen.

„Die Politik muss natürlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren. Die Arbeitgeber erwarten, dass die Pandemiebekämpfung nicht einseitig zu Lasten der Unternehmen betrieben wird, zumal im Unternehmensalltag der Arbeitsplatz kein überdurchschnittlicher Infektionstreiber gewesen ist", so Erlhöfer weiter. Erfreulicherweise sei auch die Politik offenbar bereit, gravierende Einschränkungen des Wirtschaftslebens oder gar erneute Schließungen unter allen Umständen zu vermeiden. Nach Auffassung von Erlhöfer war die schnelle Schließung der kommunalen Impfzentren voreilig, da eine flächendeckende Realisierung der Booster-Impfungen allein durch Hausärzte und ggf. Betriebsärzte nicht zu dem notwendigen schnellen Erfolg führen könne. Es sei deshalb weiterhin das Gebot der Stunde, ggf. durch dezentrale oder mobile Angebote eine zügige und flächendeckende Impfung bis zur Grenze der Herdenimmunisierung sicherzustellen.

Als dringend erforderlich bezeichnet Erlhöfer das geplante Auskunfts- und Dokumentationsrecht des Arbeitgebers über den Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten. „Nur so lassen sich passgenaue betriebliche Hygienekonzepte erarbeiten und auch umsetzen", so Erlhöfer. Die Folgen von Impfverweigerung am Arbeitsplatz dürften hingegen nicht auf die Arbeitgeber abgewälzt werden. Sollte es also zu einer gesetzlichen 3G-Regel am Arbeitsplatz kommen, müsse sichergestellt sein, dass nicht geimpfte Beschäftigte die dann erforderlichen Corona-Tests eigenverantwortlich und auf eigene Kosten beibringen müssen. Dass die Testung selbst keine Arbeitszeit darstelle, liege dabei ebenso auf der Hand wie der fehlende Entgeltanspruch für etwa ausgefallene Arbeitszeit aus Gründen, die nicht Geimpfte selbst zu vertreten haben, wenn sie nicht am Arbeitsplatz erscheinen. "Impf- und Testmuffel dürfen nicht faktisch bezahlt freigestellt werden, das ist weder den Unternehmen noch den Belegschaftskolleginnen und -kollegen zuzumuten", so Erlhöfer abschließend.