Der Gesetzgeber weist den Sozialpartnern Mitwirkungspflichten in der sozialen Selbstverwaltung zu, z. B. in Gremien der Arbeitsverwaltung, der Renten- und Krankenversicherung sowie der Unfallversicherung. Darüber hinaus stützen sich einige Zweige der Gerichtsbarkeit auf das Know-How ehrenamtlicher Richterinnen und Richter.
Der AGV Ruhr-Lippe benennt die ehrenamtlichen Arbeitgebervertreter in den Selbst-verwaltungsgremien der Arbeitsverwaltung, der Sozialversicherungsträger sowie der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.
Der AGV knüpft und pflegt den Dialog mit gesellschaftlich relevanten Gruppen und Multiplikatoren wie Politik, Gewerkschaften, Medien, Schulen, Hochschulen, Kirchen und Streitkräften.
Der Verband nimmt Ihre Anregungen, Wünsche und Erfahrungen aus der Praxis auf und bringen diese in laufende Gesetzgebungsverfahren ein.
Gesellschaftspolitik

